Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?



Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Anders ausgedrückt:
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger zu krank sind, um sich selbständig zu waschen, Mahlzeiten zuzubreiten oder eine regelmäßige medizinische Versorgung notwendig ist, dann haben Sie die Möglichkeit, die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Versicherung soll jedem, der Hilfe braucht, die Chance geben, notwendige Unterstützung zu erhalten.

Ob Sie oder Ihr Angehöriger eventuell Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, entscheidet die Pflegekasse unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.

Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit:

Sachleistungen: Erhalten Sie, wenn die Pflege durch Fachkräfte (Pflegedienst) übernommen wird.

Geldleistungen: Werden ausgezahlt, wenn der Patient z.B. von Angehörigen betreut wird.

Kombinationsleistungen: Von Geld- und Sachleistungen ist ebenso möglich